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Förderrichtlinie zur finanziellen Unterstützung von Schülerinnen und Schülern am BORG

 

Liebe Eltern, liebe(r) Erziehungsberechtigte(r),

eine der Aufgaben des Elternvereins ist die finanzielle Unterstützung von SchülerInnen. Diese Unterstützung soll die Teilnahme aller SchülerInnen an gemeinsamen Schulveranstaltungen (Schulschikurse | Projektwochen | Auslandssprachaufenthalten und dgl.) gewährleisten. Niemand soll aus finanziellen Gründen von der Teilnahme ausgeschlossen sein. Der Elternvereinsvorstand hat diese Förderrichtlinie beschlossen, um die Vergabe der Unterstützungsleistungen möglichst objektiv und transparent zu gestalten. Die Richtlinie soll Ihnen vorab die Einschätzung erleichtern, ob eine Unterstützung Ihres Kindes möglich ist. Außergewöhnliche finanzielle Belastungen bei Tod, schwerer Krankheit oder Pflegebedürftigkeit eines Familienmitgliedes können berücksichtigt werden. 

Voraussetzungen:

Antragsformular (Elternverein):

Das vollständig ausgefüllte Ansuchen muss spätestens 30 Werktage vor Beginn der Schulveranstaltung per E-Mail an den Elternverein übermittelt werden um eine Prüfung und rechtzeitige Abwicklung gewährleisten zu können.

Prüfung des Antrages:

Die Prüfung der Unterstützungsanträge erfolgt vertraulich durch den Vorstand des Elternvereins. Über die Höhe des Unterstützungsbeitrages entscheidet der gesamte Vorstand. Förderungen können nur nach Maßgabe der verfügbaren Finanzmittel des Elternvereins vergeben werden.

Höhe des Förderungsbeitrages: 

Der maximale Förderungsbeitrag beträgt meist 1/3 der anfallenden Gesamtkosten. Sollte die Schulveranstaltung nicht stattfinden oder die Teilnahme nicht erfolgen können, ist der EV-Vorstand unverzüglich zu informieren!

Wie wird gefördert:

Nach Zustimmung des Vorstandes zu Ihrem Ansuchen wird der gewährte Betrag an den Veranstalter bzw. die Eltern überwiesen.

ES BESTEHT KEIN RECHTSANSPRUCH AUF FÖRDERUNG / UNTERSTÜTZUNG!​
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