ELTERNVEREIN am
BALLSPORTGYMNASIUM WIEN
Förderrichtlinie zur finanziellen Unterstützung von Schülerinnen und Schülern am BORG
Liebe Eltern, liebe(r) Erziehungsberechtigte(r),
eine der Aufgaben des Elternvereins ist die finanzielle Unterstützung von SchülerInnen. Diese Unterstützung soll die Teilnahme aller SchülerInnen an gemeinsamen Schulveranstaltungen (Schulschikurse | Projektwochen | Auslandssprachaufenthalten und dgl.) gewährleisten. Niemand soll aus finanziellen Gründen von der Teilnahme ausgeschlossen sein. Der Elternvereinsvorstand hat diese Förderrichtlinie beschlossen, um die Vergabe der Unterstützungsleistungen möglichst objektiv und transparent zu gestalten. Die Richtlinie soll Ihnen vorab die Einschätzung erleichtern, ob eine Unterstützung Ihres Kindes möglich ist. Außergewöhnliche finanzielle Belastungen bei Tod, schwerer Krankheit oder Pflegebedürftigkeit eines Familienmitgliedes können berücksichtigt werden.
Voraussetzungen:
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Eltern/Erziehungsberechtigte können nur dann um Unterstützung ansuchen, wenn der Mitgliedsbeitrag zum Elternverein vor Antragsstellung für das jeweilige Schuljahr an den Elternverein nachweislich überwiesen wurde.
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Vor Abgabe des Ansuchens an den Elternverein ist das Ansuchen bei der Bildungsdirektion für Wien,
1010 Wien, Wipplingerstraße 28, T +43 1 52525-0; www.bildung-wien.gv.at einzureichen. Das von der Bildungsdirektion gegengezeichnete Ansuchen ist dem Ansuchen um finanzielle Unterstützung jedenfalls beizulegen.. Liegt diese nicht bei, so wird der Unterstützungsansuchen nur in Ausnahmefällen vom Elternverein bearbeitet, Nach Erhalt des Bescheides der Bildungsdirektion ist dieser unaufgefordert an den Elternverein zu übermitteln!
Antragsformular (Elternverein):
Das vollständig ausgefüllte Ansuchen muss spätestens 30 Werktage vor Beginn der Schulveranstaltung per E-Mail an den Elternverein übermittelt werden um eine Prüfung und rechtzeitige Abwicklung gewährleisten zu können.
Prüfung des Antrages:
Die Prüfung der Unterstützungsanträge erfolgt vertraulich durch den Vorstand des Elternvereins. Über die Höhe des Unterstützungsbeitrages entscheidet der gesamte Vorstand. Förderungen können nur nach Maßgabe der verfügbaren Finanzmittel des Elternvereins vergeben werden.
Höhe des Förderungsbeitrages:
Der maximale Förderungsbeitrag beträgt meist 1/3 der anfallenden Gesamtkosten. Sollte die Schulveranstaltung nicht stattfinden oder die Teilnahme nicht erfolgen können, ist der EV-Vorstand unverzüglich zu informieren!
Wie wird gefördert:
Nach Zustimmung des Vorstandes zu Ihrem Ansuchen wird der gewährte Betrag an den Veranstalter bzw. die Eltern überwiesen.